Satzung

Satzung – Auszug

§ 2  Zweck und Ziel
1. Der Verein will die naturgemäße Lebens- und Heilweise verbreiten und ihr wegen ihrer gesundheitlichen, sozialen, ethischen, kulturellen und volkwirtschaftlichen Bedeutung in allen Bevölkerungskreisen praktische Bedeutung verschaffen.

2. Der Verein will der öffentlichen Gesundheitsfürsorge und den besonderen Therapierichtungen und natürlichen Heilweisen dienen durch: Gründung  einer Akademie für Naturheilverfahren - - Einrichtung von Gesundheitsschulen für natürliche Lebensweise - - Vortragstätigkeiten, Schulungsmaßnahmen, Gesundheitsaktionen usw. - - Gesundheitliche Aufklärung in allen Medien - - Selbsthilfegruppen für einzelne Krankheitsbilder - - Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern, Ärzten, med. Einrichtungen, Therapeuten, Heilpraktikern u. a. Heil –und Heilhilfsberufen - - Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsvereinen und Selbsthilfegruppen - - Zusammenarbeit mit Krankenkassen, Schulen, Kommunen, Betrieben, Verbraucherberatungsstellen u. a. Gruppen und Einrichtungen - - Dokumentation und Darstellung von einzelnen besonderen Therapierichtungen und natürlichen Heilverfahren - - Öffentlicher Erfahrungsaustausch zwischen Mitgliedern und Gleichgesinnten über Naturheilverfahren und deren Heilerfolge - - Naturheilkunde – Stammtischen - - Forschungen über Naturheilverfahren fördern und durchführen - - Herstellen von Kontakten zwischen Vereinsmitgliedern und Ärzten und anderen Heilberufen sowie zu Kliniken, Sanatorien, Kurbetrieben usw., welche Naturheilverfahren anwenden

- - und anderen dazu geeigneten Maßnahmen.

Naturheilverfahren – K G  S – e. V. “....gesund und glücklich leben !”
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